ImageMit der letzten StVO-Novellierung wurden die Einsatzmöglichkeiten des „Verkehrsberuhigten Bereichs“ eingeschränkt, anstatt wie vom FUSS e.V. vorgeschlagen, die „Begegnungszone“ nach schweizer und französischem Vorbild auch in Deutschland einzuführen. Mit einer solchen Begegnungszone wäre die Regelungslücke zwischen Tempo-30-Zonen und der „Spielstraße“ geschlossen. Die Zeit arbeitet für diese Regelung mit Vorrang für den Fußverkehr.

Die Internetseite www.begegnungszonen.ch dokumentiert viele realisierte Beispiele. Sie wird von "Fussverkehr Schweiz" www.fussverkehr.ch unterhalten.