Richtlinien, Empfehlungen oder Merkblätter werden in der Regel in Arbeitsausschüssen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV erarbeitet und von ihr herausgegeben. Diese Regelwerke können dann vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) für Bundesstraßen und Autobahnen, sowie von den Verkehrsministerien der Länder für alle anderen Straßenkategorien mehr oder weniger bindend und eventuell durch einen Einführungserlass mit veränderten Regeln eingeführt werden. Das Bundesministerium oder die Länder können jedoch auch eigene Richtlinien bzw. Ausführungsvorschriften veröffentlichen. Für bestimmte Maßnahmen sind darüber hinaus Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN) bzw. Euronormen (EN) zu beachten, die den Charakter einer Empfehlung haben.

All diese mitunter recht umfangreichen Regelwerke geben den derzeitigen sogenannten „Stand der Technik“ wieder, nicht unbedingt aber die Ergebnisse der aktuellsten wissenschaftlichen Forschungen, die man möglicherweise für Argumentationen zusätzlich heranziehen sollte. Die Einhaltung der Regelwerke lässt sich kaum "einklagen", die Formulierungen und teilweise sehr detaillierten und konkreten Festlegungen z.B. zur Breite von Gehwegen können aber Grundlage dafür sein, bestimmte Maßnahmen gegenüber der Verwaltung und Politik einzufordern.

Diese Planungsgrundlagen sind häufig im Detail oder auch wegen ihrer verkehrspolitischen Ausrichtung umstritten. Deshalb stellt der FUSS e.V. kontinuierlich in der mobilogisch! - der Zeitschrift für Ökologie, Politik Bewegung - geplante Veränderungen zur Diskussion oder berichtet über die Herausgabe von Regelwerken.

Sie finden hier Informationen zu folgenden aktuellen Planungsgrundlagen:

Darüber hinaus bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle geltenden fußverkehrsrelevanten Planungsgrundlagen (Literatur-Register) und unter Fußverkehrsanlagen finden Sie themenbezogene Hintergrundinformationen und Argumentationshilfen.